Die Bundesregierung hat den vom Bundesjustizministerium (BMJV) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ beschlossen. Damit wird die sogenannte Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das neue Gesetz gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, und soll für mehr Transparenz und Information gegenüber Stakeholdern wie Investoren, Kunden und Öffentlichkeit sorgen.
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