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Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird die nichtfinanzielle Erklärung nach der sogenannten CSR-Richtlinie für große und bedeutende Unternehmen Pflicht. Mit der Berichtspflicht will die EU die nachhaltige Entwicklung in Unternehmen fördern. Verantwortungsbewusstes Handeln in der Wirtschaft soll auf diesem Weg unterstützt werden. Mit dieser Vorgehensweise soll auch mehr Transparenz für die Stakeholder eines Unternehmens geschaffen werden. Kunden, Lieferanten, Politik, Kapitalmarkt und Öffentlichkeit sollen besser zu sozialen und ökologischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens informiert werden. Schließlich sind dies auch Informationen, die zunehmend von Investoren eingefordert werden, die diese in ihre Bewertung bezüglich der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen einfließen lassen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ist die Bundesregierung ihrer Pflicht nachgekommen, eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in nationales Recht umzusetzen. In der nichtfinanziellen Erklärung ist Bericht zu erstatten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, der Achtung der Menschenrechte, der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zu Konzepten, die die Unternehmen im Hinblick auf diese Themen verfolgen.
Bei Aktiengesellschaften wird die Berichterstattung um Diversitätskonzepte für die Besetzung von Leitungsorganen erweitert. Das Gesetz nennt hier Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund als Beispiele. Gibt es kein solches Konzept, ist auch das zu erklären. Die nichtfinanzielle Erklärung soll Teil des Lageberichts sein. Sie kann aber auch als gesonderter nichtfinanzieller Bericht zu einem späteren Zeitpunkt – maximal innerhalb von sechs Monaten ab dem Bilanzstichtag – veröffentlicht werden.
Es fallen jedoch längst nicht alle Unternehmen unter die Berichtspflicht. Unter die neue Regelung fallen kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro.
Auch Lieferketten sind Teil der Berichtspflicht. Dadurch entsteht auch ein Verwaltungsaufwand für nicht berichtspflichtige kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in der Kette oder der Kette von Subunternehmern. Grundsätzlich sollen die berichtspflichtigen Unternehmen ihre Berichterstattungspflicht nicht pauschal an KMUs weitergeben. Stattdessen sollen sie nach einer Risiko- und Wesentlichkeitseinschätzung sowie einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit über die Anforderungen an die KMU entscheiden. Es wird sich zeigen, wie dies in Praxis gehandhabt werden wird. (Siehe dazu auch das SLSplus Papier: Auswirkungen der CSR-Richtlinie zur nichtfinanziellen Erklärung auf nichtberichtspflichtige Unternehmen am Beispiel des Bereichs Human Ressources)
Eine inhaltliche Prüfung der Erklärung ist freiwillig. Wird sie aber vorgenommen, etwa durch einen Abschlussprüfer, ist das Prüfungsurteil zu veröffentlichen. Verstöße gegen die Berichtspflicht werden streng geahndet. Bei Verstößen können künftig bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes eines Geschäftsjahrs fällig werden. Berichtspflichtige Unternehmen sollten folglich alles daran setzen die Erklärung rechtzeitig vorzulegen – bei der inhaltlichen Ausgestaltung haben sie vergleichsweise viel Spielraum, zumal auch der „COMPLY OR EXPLAIN“– Ansatz gilt.
Für Unternehmen, die von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, ist es mehr als eine Überlegung wert, aus der Pflicht eine Kür zu machen. Zahlreiche der für die Erklärung benötigten Informationen werden ohnehin erhoben. Die wachsende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten hat dazu geführt, Investoren, Unternehmen sowie Verbraucher stärker für nichtfinanzielle Belange in Produktionsprozessen zu sensibilisieren. Ein glaubhafter, ausführlicher und eventuell von neutraler Stelle geprüfter Bericht über Maßnahmen und Konzepte in diesem Bereich kann damit auch zu Pluspunkten bei der Arbeitgebermarke und im Wettbewerb führen.
Weitere Informationen zur CSR-Berichtspflicht und Informationen zu Wesentlichkeit, Stakeholderdialog, Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung und mehr finden Sie hier www.slsplus.com/csr-berichtspflicht.
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