Die Bundesregierung setzt nun die sogenannte CSR-Richtlinie um. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, zukünftig verstärkt über nichtfinanzielle Themen berichten. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Meldungen/2016/09/2016-09-21-gesetz-csr-richtlinie.html
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